Die Art und der Umfang des Wertgutachtens richten sich nach dem jeweiligen Anlass.
Bei Verkauf oder Ankauf von Unternehmensimmobilien ist neben der Gebäudesubstanz auch die wirtschaftliche Betrachtung enorm wichtig, weshalb das Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten, Vollgutachten) die erste Wahl sein sollte. Vorschriften gibt es hier nicht und der Auftraggeber entscheidet nach eingehender Beratung über Art und Umfang des Wertgutachtens.
Sofern ein Kaufinteressent ein Wertgutachten beauftragt, ist zu beachten, dass wesentliche Dokumente nur mit Vollmacht des Eigentümers eingeholt werden können. Selbstverständlich können auch weitere Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Due Diligence ausgeführt werden.
Zur Bewertung von Unternehmensimmobilien ist die besondere Expertise des Gutachters ausschlaggebend für ein marktgerechtes Ergebnis. Oft stehen nicht normierte Verfahren im Vordergrund, die auf Basis qualifizierter Kenntnisse, Recherchen und Verknüpfung der speziellen Zusammenhänge zum Marktwert führen.
Bei Unternehmensbewertungen und bei steuerlichen Zwecken ist ein Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten, Vollgutachten) unumgänglich. Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt erfordern gemäß § 198 BewG (Bewertungsgesetz) von den ausstellenden Gutachtern eine DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung oder öffentliche bzw. staatliche Bestellung als Nachweis der Qualifikationen.
Vornehmlich bei Privateigentum und/oder bei Einigkeit aller Beteiligten bieten sich im Einzelfall auch einfachere Auswertungen in Form von ergebnisorientierten Kompaktgutachten oder Kurzbewertungen an.