Strukturierte Finanzierung für Unternehmensimmobilien

Immobilien-Leasing │ Projekt-/Objektfinanzierung │ Projektentwicklungsfinanzierung │ Mezzanine-Kapital │ Konsortialfinanzierung │ Akquisitions-/Nachfolgefinanzierung

Überblick


Individuell und maßgeschneidert


Strukturierte Finanzierungen im Immobiliensektor sind individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, Immobilien-Investoren und Projektentwickler und gehen weit über einen klassischen Bankkredit hinaus. Aufgrund der Komplexität eignen sie sich ausschließlich für großvolumige Investitionsvorhaben.

Sie sind häufig durch folgende Elemente gekennzeichnet:

  • Cashflow-Orientierung
  • Risikoteilung involvierter Parteien
  • Abwicklung über Projekt-/Objektgesellschaften
  • Abgestimmte Kombination verschiedener Finanzierungsbausteine

Mit unserem deutschlandweiten Netzwerk an Kreditinstituten (Banken und Sparkassen), Immobilien-Leasinggesellschaften und Investoren (z.B. aus den Bereichen Crowd Funding, Private Debt, Mezzanine) können wir Sie bei Investitionsvorhaben mit der Vermittlung, Strukturierung und Arrangierung Ihrer Finanzierungslösung unterstützen.

Bei welchen Finanzierungslösungen können wir Sie unterstützen?


Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Finanzierungsbedarf in einem der folgenden Bereiche haben:

  • Immobilien-Leasing (Sale-and-lease-back, Buy-and-lease, Build-and-lease)
  • Projekt-/Objektfinanzierung
  • Projektentwicklungsfinanzierung
  • Mezzanine-Kapital
  • Konsortialfinanzierung
  • Akquisitions-/Nachfolgefinanzierung

Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die aufgeführten Bereiche überschneiden bzw. ergänzen können.

Bei unserer Tätigkeit konzentrieren wir uns primär auf Finanzierungslösungen für Unternehmensimmobilien.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gern für ein Gespräch zu Ihrem Vorhaben zur Verfügung.

Immobilien-Leasing


Finanzierungsansatz


Das Immobilien-Leasing ist für mittelständische und große Unternehmen geeignet. Hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten bilanzieller Effekte existieren jedoch zwischen HGB und IFRS (International Financial Reporting Standards) große Unterschiede.

Zur wirtschaftlichen und rechtlichen Abgrenzung, aber auch vor dem Hintergrund steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wird von der Immobilien-Leasinggesellschaft eine Objektgesellschaft (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG) gegründet, die als Leasinggeber fungiert.

Als Finanzierungssicherheit dienen die Immobilie sowie die Bonität des Leasingnehmers (Unternehmen). Bei Gestaltungen mit einem Ankaufsrecht zum Vertragsende – wie im Immobilien-Leasing üblich – kommt der Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie eine hohe Bedeutung zu.

Die Objektgesellschaft refinanziert sich üblicherweise bei einem Kreditinstitut auf Non-Recourse-Basis. Da der beim Immobilien-Leasing i.d.R. gewünschte 100%-(Re-)Finanzierungsansatz heute nur noch in Ausnahmefällen allein durch ein Kreditinstitut abgebildet werden kann, besteht eine Lösung z.B. in der Einbindung von Mezzanine-Kapital. Inwieweit ggf. öffentliche Fördermittel in die Leasingstruktur eingebunden werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Finanzierungsprofil


  • Ausgliederung einer betriebsnotwendigen Bestandsimmobilie
  • Kauf einer Bestandsimmobilie von einem Dritten
  • Neubau auf einem unternehmenseigenen oder noch zu erwerbenden Grundstück

Unternehmensimmobilien im engeren Sinne

  • Produktionsimmobilien (Light Industrial)
  • Lager-/Logistikimmobilien

Unternehmensimmobilien im weiteren Sinne

  • Büroimmobilien
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Hotelimmobilien
  • Pflegeheime

> 5 Mio. EUR

langfristig

Ausgliederung einer betriebsnotwendigen Bestandsimmobilie


Zielgruppen


  • Mittelständische und große Unternehmen mit eigenem Bestand an betriebsnotwendigen Immobilien
  • Private-Equity-Gesellschaften mit aktuellen oder zukünftigen Beteiligungsunternehmen, die betriebsnotwendige Immobilien im Bestand halten
  • M&A-Berater*innen, die in den Ankauf von Unternehmen mit einem Bestand an betriebsnotwendigen Immobilien involviert sind
  • Immobilien-Leasinggesellschaften
  • Banken und Sparkassen, die aktiv die Gestaltung für ihre Unternehmenskunden begleiten möchten und Interesse am Kreditgeschäft haben
  • Investoren, die Nachrangkapital bereitstellen (z.B. Mezzanine-Investoren)

Leasinglösung: Sale-and-lease-back


Die Grundstruktur einer Sale-and-lease-back-Transaktion ergibt sich (siehe auch Grafik unten) im Wesentlichen wie folgt:

  • Das Unternehmen verkauft die Bestandsimmobilie an die Objektgesellschaft der Immobilien-Leasinggesellschaft (Sale). Dazu wird ein Grundstückskaufvertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geschlossen. Immobilien-Leasinggesellschaften agieren stets über Objektgesellschaften, die speziell für einzelne Immobilien-Leasingengagements gegründet werden. In der Regel wird das Unternehmen aus steuerlichen Gründen an der Objektgesellschaft beteiligt.
  • Das Unternehmen least die Immobile von der Objektgesellschaft zurück (Lease-back). Dazu wird ein Immobilien-Leasingvertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geschlossen. Je nach Konstellation kann es erforderlich sein, dass eine Mitverpflichtung für den Immobilien-Leasingvertrag, z.B. durch eine Holding, eingebunden wird.
  • Das Unternehmen erhält von Anfang an ein Ankaufsrecht zum fest vereinbarten Kaufpreis. Dazu wird zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft ein Ankaufsrechtsvertrag geschlossen.
  • Das Kreditinstitut stellt der Objektgesellschaft das Fremdkapital zur Verfügung. Dazu wird zwischen dem Kreditinstitut und der Objektgesellschaft ein Finanzierungsvertrag geschlossen.
  • Für den Fall, dass vom Kreditinstitut keine 100%-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden kann, kann das Nachrangkapital von einem Investor (z.B. Mezzanine-Investor) bereitgestellt werden.
  • Bei erforderlichen Umbauten, Erweiterungen o.ä. können die Planungs- und Baupartner in die Struktur eingebunden werden.

Bitte fahren Sie mit der Maus auf die Grafik und klicken auf das Symbol rechts unten, um diese zu vergrößern.

Anmerkung zu den Begriffen „Sale-and-rent-back“ und „Sale-and-lease-back“: In der Immobilien-Praxis werden die Begriffe häufig synonym verwendet. In beiden Fällen ist dann meist die unter Investorenlösungen dargestellte Transaktionsart (Verkauf an einen Investor in Verbindung mit einem Mietvertrag) gemeint. Bei enger Auslegung der Begriffe ergibt sich jedoch ein Unterschied dahingehend, dass beim Sale-and-lease-back die Transaktion auf dem Verkauf an eine Immobilien-Leasinggesellschaft in Verbindung mit einem Immobilien-Leasingvertrag basiert. Das Sale-and-lease-back ist deshalb eher als Finanzierung anzusehen und unter dieser Rubrik zu finden.

Sie interessieren sich im Detail für die Unterschiede? (Tabelle am besten auf PC einsehen!)

Sale-and-rent-back Sale-and-lease-back
Vertragspartner Immobilien-Investor (direkt oder über Objektgesellschaft) Immobilien-Leasing-Gesellschaft (i.d.R. über Objektgesellschaft)
Nutzungsvertrag Miet- oder Pachtvertrag Immobilien-Leasingvertrag (i.d.R. gem. Teilamortisations­erlass für unbewegliche Wirtschaftsgüter vom 23.12.1991)
Ankaufsrecht i.d.R. nein (ggf. Vorkaufsrecht) ja (am Objekt und/oder an den Gesellschafts­anteilen der Objektgesellschaft)
Kalkulations­grundlage Martkmiete Kostenmiete (Basis Gesamtinvestitions­kosten, Refinanzierungs­zinssatz, Vertragslaufzeit, Finanzierungs­restwert, Zins- und Tilgungsverrechnung)
Zusammensetzung des Nutzungsentgeltes Miete/Pacht: i.d.R. Herleitung aus den unterschiedlichen Flächentypen Leasingraten: steuerlich abzugsfähiger Teil, ggf. Mieterdarlehen, Verwaltungshonorar der Immobilien-Leasinggesellschaft; keine Differenzierung nach Flächentypen
Wertsicherungen im Nutzungsvertrag i.d.R. Indexklauseln oder Staffelerhöhungen im Miet-/Pachtvertrag keine (außer beim Verwaltungshonorar der Immobilien-Leasinggesellschaft)
Dauer der vertraglichen Bindung mittel- bis langfristig (abhängig von Immobilientyp und Mieteranzahl) langfristig
Bewirtschaftungs­kosten (ohne Instandhaltung Dach und Fach) Umlagefähigkeit abhängig von Miet-/Pachtvertrags­gestaltung trägt der Leasingnehmer in vollem Umfang
Instandhaltung Dach und Fach trägt i.d.R. der Investor (außer bei sog. triple-net-Verträgen) trägt der Leasingnehmer in vollem Umfang
(Re)Finanzierung Eigenkapital und Fremdkapital des Investors, ggf. auf Non-Recourse-Basis angestrebt 100 % Fremdkapital der Objektgesellschaft auf Non-Recourse-Basis
Zinsänderungs­risiko trägt Investor, sofern auch mit Fremdkapital finanziert trägt Leasingnehmer bei Prolongationen in vollem Umfang (Anpassung der Leasingraten)
Flexibilität, z.B. bei Umbau, Anbau, Modernisierung abhängig vom Investor grundsätzlich gegeben, jedoch abhängig von Refinanzierungs­möglichkeit
Verbleib der Chance zukünftiger Wertsteigerungen beim Investor beim Leasingnehmer über das Ankaufsrecht
Bilanzielle Behandlung HGB Off-Balance Off-Balance (bis auf evtl. Mieterdarlehen)
Bilanzielle Behandlung IFRS Bilanzierung Nutzungsrecht auf der Aktivseite und Verbindlichkeit auf der Passivseite („Right of Use“-Ansatz nach IFRS 16) Bilanzierung Nutzungsrecht auf der Aktivseite und Verbindlichkeit auf der Passivseite („Right of Use“-Ansatz nach IFRS 16)

Die aufgezeigten Unterschiede gelten grundsätzlich zwischen mietvertragsbasierten Investorenmodellen und dem Immobilien-Leasing.

Motive


Kapital bleibt nicht weiter in Immobilien gebunden und steht für das Kerngeschäft und damit zusammenhängende Investitionen und Innovationen zur Verfügung.

Aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und ggf. Restvaluta, Vorfälligkeitsentschädigung und Lastenfreistellungskosten wird Kapital freigesetzt, das dem Unternehmen zur Verfügung steht (Anmerkung: ohne Berücksichtigung von Steuereffekten)

  • Aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert der Immobilie entsteht ein Veräußerungsgewinn (Aufdeckung stiller Reserven).
  • Die beim Verkauf entstehenden Gewinne können steuerlich über ggf. vorhandene Verlustvorträge ausgeglichen oder ggf. durch eine so genannte 6b-Rücklage neutralisiert werden. Mithilfe dieser Rücklage können die durch eine Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf neue Investitionsgüter steuerfrei übertragen werden.

Motiv für ein Sale-and-lease-back können z.B. folgende Finanzierungsanlässe sein:

  • Finanzierung der Nachfolgeregelung
  • Finanzierung von Forschung und Entwicklung (F&E)
  • Finanzierung/Unterstützung einer M&A-Transaktion
  • Finanzierung einer Beteiligung
  • Finanzierung eines LBO/MBI/MBO
  • Ablösung einer bestehenden Finanzierung
  • Finanzierung des Umbaus, der Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung einer Betriebsstätte

Durch die Verkürzung der Bilanz werden die Bilanzrelationen verbessert. Die Eigenkapitalquote steigt.

Anmerkung:

Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Mit der verbindlichen Anwendung des Standards IFRS 16 seit dem 01.01.2019 ist auf Unternehmensebene ein Nutzungsrecht an der Immobilie (Aktivseite) und eine entsprechende Verbindlichkeit (Passivseite) zu bilanzieren („Right of Use“-Ansatz). Bilanzneutrale Gestaltungen sind somit bei IFRS-bilanzierenden Unternehmen nicht mehr möglich.

Kapital, das für produktivere Unternehmenszwecke genutzt wird statt in Immobilien gebunden zu sein, erzeugt in der Regel eine deutlich höhere Rentabilität.

Durch die gestärkte Eigenkapitalbasis, das freigesetzte und für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stehende Kapital sowie die Entlastung des Unternehmens von Immobilieneigentum kann die Unternehmensbewertung steigen, was insbesondere im Falle eines Unternehmensverkaufs von Interesse ist.

Kauf einer Bestandsimmobilie von einem Dritten


Zielgruppen


  • Mittelständische und große Unternehmen mit einer in Erwerbsaussicht stehenden Bestandsimmobilie
  • Immobilien-Leasinggesellschaften
  • Banken und Sparkassen, die aktiv die Gestaltung für ihre Unternehmenskunden begleiten möchten und Interesse am Kreditgeschäft haben
  • Investoren, die Nachrangkapital bereitstellen (z.B. Mezzanine-Investoren)

Leasinglösung: Buy-and-lease


Die Grundstruktur einer Buy-and-lease-Transaktion ergibt sich (siehe auch Grafik unten) im Wesentlichen wie folgt:

  • Die Objektgesellschaft der Immobilien-Leasinggesellschaft erwirbt die vom Unternehmen in Aussicht genommene Bestandsimmobilie von einem Dritten (Buy). Dazu wird ein Grundstückskaufvertrag zwischen Objektgesellschaft und dem Dritten geschlossen. Immobilien-Leasinggesellschaften agieren stets über Objektgesellschaften, die speziell für einzelne Immobilien-Leasingengagements gegründet werden.
  • Das Unternehmen least die Immobile von der Objektgesellschaft (Lease). Dazu wird ein Immobilien-Leasingvertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geschlossen. Je nach Konstellation kann es erforderlich sein, dass eine Mitverpflichtung für den Immobilien-Leasingvertrag, z.B. durch eine Holding, eingebunden wird.
  • Das Unternehmen erhält von Anfang an ein Ankaufsrecht zum fest vereinbarten Kaufpreis. Dazu wird zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft ein Ankaufsrechtsvertrag geschlossen.
  • Das Kreditinstitut stellt der Objektgesellschaft das Fremdkapital zur Verfügung. Dazu wird zwischen dem Kreditinstitut und der Objektgesellschaft ein Finanzierungsvertrag geschlossen.
  • Für den Fall, dass vom Kreditinstitut keine 100%-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden kann, kann das Nachrangkapital von einem Investor (z.B. Mezzanine-Investor) bereitgestellt werden.
  • Bei erforderlichen Umbauten, Erweiterungen o.ä. können die Planungs- und Baupartner in die Struktur eingebunden werden.

Bitte fahren Sie mit der Maus auf die Grafik und klicken auf das Symbol rechts unten, um diese zu vergrößern.

Motive


Kapital wird nicht in Immobilien gebunden und steht weiterhin für das Kerngeschäft und damit zusammenhängende Investitionen und Innovationen zur Verfügung.

Durch den Immobilien-Leasingvertrag werden die Bilanzrelationen beibehalten. Die Eigenkapitalquote bleibt erhalten.

Anmerkung:

Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Mit der verbindlichen Anwendung des Standards IFRS 16 seit dem 01.01.2019 ist auf Unternehmensebene ein Nutzungsrecht an der Immobilie (Aktivseite) und eine entsprechende Verbindlichkeit (Passivseite) zu bilanzieren („Right of Use“-Ansatz). Bilanzneutrale Gestaltungen sind somit bei IFRS-bilanzierenden Unternehmen nicht mehr möglich.

Kapital wird nicht in Immobilien gebunden und steht damit weiterhin für produktivere Unternehmenszwecke mit einer in der Regel höheren Rentabilität zur Verfügung.

Durch die Beibehaltung des für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stehenden  Kapitals sowie die Nichtbelastung des Unternehmens mit Immobilieneigentum bleibt die Unternehmensbewertung in der Regel erhalten.

Neubau auf einem unternehmenseigenen oder noch zu erwerbenden Grundstück


Zielgruppen


  • Mittelständische und große Unternehmen mit einem Neubauvorhaben
  • Immobilien-Leasinggesellschaften
  • Banken und Sparkassen, die aktiv die Gestaltung für ihre Unternehmenskunden begleiten möchten und Interesse am Kreditgeschäft haben
  • Investoren, die Nachrangkapital bereitstellen (z.B. Mezzanine-Investoren)

Investorenlösung: Build-and-lease


Die Grundstruktur einer Build-and-lease-Transaktion ergibt sich (siehe auch Grafik Beispielfall unten) im Wesentlichen wie folgt:

Beispielfall (Grundstückskauf vor oder während der Bauphase vom Unternehmen):

  • Die Objektgesellschaft der Immobilien-Leasinggesellschaft erwirbt das Grundstück vom Unternehmen. Dazu wird ein Grundstückskaufvertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geschlossen. Immobilien-Leasinggesellschaften agieren stets über Objektgesellschaften, die speziell für einzelne Immobilien-Leasingengagements gegründet werden. In der Regel wird das Unternehmen in dieser Konstellation aus steuerlichen Gründen an der Objektgesellschaft beteiligt.
  • Das Unternehmen errichtet die Immobilie in seiner Verantwortung schlüsselfertig (Build). Dies wird in der Regel über einen Generalübernehmervertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geregelt.
  • Das Unternehmen least die Immobile nach Fertigstellung von der Objektgesellschaft (Lease). Dazu wird ein Immobilien-Leasingvertrag zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft geschlossen. Je nach Konstellation kann es erforderlich sein, dass eine Mitverpflichtung für den Immobilien-Leasingvertrag, z.B. durch eine Holding, eingebunden wird.
  • Das Unternehmen erhält von Anfang an ein Ankaufsrecht zum fest vereinbarten Kaufpreis. Dazu wird zwischen Unternehmen und Objektgesellschaft ein Ankaufsrechtsvertrag geschlossen.
  • Das Kreditinstitut stellt der Objektgesellschaft das Fremdkapital zur Verfügung. Dazu wird zwischen dem Kreditinstitut und der Objektgesellschaft ein Finanzierungsvertrag geschlossen.
  • Für den Fall, dass vom Kreditinstitut keine 100%-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden kann, kann das Nachrangkapital von einem Investor (z.B. Mezzanine-Investor) bereitgestellt werden.

Erfolgt die Ausgliederung erst nach Fertigstellung, könnte man schon von einem Sale-and-lease-back sprechen.

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Motive


Kapital wird nicht in Immobilien gebunden und steht weiterhin für das Kerngeschäft und damit zusammenhängende Investitionen und Innovationen zur Verfügung.

Durch den Immobilien-Leasingvertrag werden die Bilanzrelationen beibehalten. Die Eigenkapitalquote bleibt erhalten.

Anmerkung:

Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Mit der verbindlichen Anwendung des Standards IFRS 16 seit dem 01.01.2019 ist auf Unternehmensebene ein Nutzungsrecht an der Immobilie (Aktivseite) und eine entsprechende Verbindlichkeit (Passivseite) zu bilanzieren („Right of Use“-Ansatz). Bilanzneutrale Gestaltungen sind somit bei IFRS-bilanzierenden Unternehmen nicht mehr möglich.

Kapital wird nicht in Immobilien gebunden und steht damit weiterhin für produktivere Unternehmenszwecke mit einer in der Regel höheren Rentabilität zur Verfügung.

Durch die Beibehaltung des für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stehenden  Kapitals sowie die Nichtbelastung des Unternehmens mit Immobilieneigentum bleibt die Unternehmensbewertung in der Regel erhalten.

Projekt-/Objektfinanzierung


Finanzierungsansatz


Bei der Projekt-/Objektfinanzierung wird auf zukünftige Cashflows aus der Immobilie abgestellt.

Zur wirtschaftlichen und rechtlichen Abgrenzung wird dazu eine Projekt-/Objektgesellschaft (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG) gegründet.

Als Finanzierungssicherheit dienen ausschließlich die Immobilie sowie die nachhaltig erzielbaren Miet-/Pachteinnahmen. Ein Rückgriff auf die Gesellschafter bzw. Eigenkapitalgeber erfolgt i.d.R. nicht. Es handelt sich dann um eine sog. Non-Recourse-Finanzierung.

Um die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Cashflow langfristig sicherzustellen, ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Projekt-/Objektgesellschaft erforderlich.

Zur Optimierung der Gesamtfinanzierung ist zu prüfen, ob bzw. welche öffentlichen Fördermittel eingebunden werden können.

Finanzierungsprofil


  • Neubau
  • Bestandserwerb, ggf. mit Umbau, Umnutzung, Modernisierung, Sanierung

Unternehmensimmobilien im engeren Sinne

  • Produktionsimmobilien (Light Industrial)
  • Lager-/Logistikimmobilien
  • Gewerbeparks
  • Transformationsimmobilien*

*organisch gewachsene Produktionsimmobilien, die sukzessive durch diverse Maßnahmen in multifunktionale Mehrparteien-Objekte umgewandelt wurden

Unternehmensimmobilien im weiteren Sinne

  • Büroimmobilien
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Hotelimmobilien
  • Pflegeheime

> 5 Mio. EUR

langfristig (einzelfallabhängig)

Projektentwicklungs­finanzierung


Finanzierungsansatz


Unwägbarkeiten, z.B. bei der Schaffung von Planungs- und Baurecht, bei Kalkulation, Realisierung und Vermarktung (Verkauf, Vermietung), machen häufig nicht nur das Immobilienprojekt selbst, sondern auch dessen Finanzierung komplex.

Die Projektentwicklungsfinanzierung ist bis zum Verkauf auf einen begrenzten Zeitraum ausgerichtet und erfordert eine  sorgfältige Abstimmung der Finanzierungsbausteine auf die Anforderungen des geplanten Verkaufs (z.B. Blockverkauf/Globalverkauf, Forward-(Funding-)Deal, MaBV). Ergänzend ist zu prüfen, ob bzw. welche öffentlichen Fördermittel eingebunden werden können.

Größere Projektentwicklungen werden meist über Projektgesellschaften abgewickelt, nicht zuletzt auch deshalb, um bei der Vermarktung auch die Option des Share-Deals offen zu halten. Handelt es sich um Projektentwicklungen mit unterschiedlichem Nutzungsmix, können zur Flexibilisierung der Vermarktung an unterschiedliche Investoren auch mehrere Projektgesellschaften bei Realteilung des Grundstücks zum Einsatz kommen. Auch dies ist dann bei der Strukturierung der Finanzierung zu berücksichtigen.

Finanzierungsprofil


  • Neubau
  • Bestandserwerb mit Umbau, Umnutzung, Modernisierung, Sanierung

Unternehmensimmobilien im engeren Sinne

  • Produktionsimmobilien (Light Industrial)
  • Lager-/Logistikimmobilien
  • Gewerbeparks

Unternehmensimmobilien im weiteren Sinne

  • Büroimmobilien
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Hotelimmobilien
  • Pflegeheime

> 5 Mio. EUR

kurzfristig (ca. 2 – 3 Jahre)

Mezzanine-Kapital


Finanzierungsansatz


Beim Mezzanine-Kapital handelt es sich um eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Je nach Ausgestaltung zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer kann es mehr eigenkapital- oder fremdkapitalähnlichen Charakter aufweisen.

Durch die restriktive Kreditvergabepolitik von Banken und Sparkassen hat Mezzanine-Kapital sich mittlerweile in vielen Bereichen etabliert, da es die Lücke zwischen Eigen- und Fremdkapital schließt.

Mezzanine-Kapital ist somit häufig ein Bestandteil einer strukturierten Finanzierung, das u.a. in den dargestellten Bereichen zum Einsatz kommen kann.

Finanzierungsprofil


  • Immobilien-Leasing
  • Projekt-/Objektfinanzierung
  • Projektentwicklungsfinanzierung

> 2 Mio. EUR

Konsortialfinanzierung


Finanzierungsansatz


Konsortialfinanzierungen (syndizierte Kredite) kommen dann zum Einsatz, wenn der Finanzierungsbedarf die Möglichkeiten oder die maximal gewünschte Höhe eines einzelnen Kreditgebers übersteigt.

Es schließen sich zwei oder mehr Kreditgeber zu einem Konsortium zusammen, von denen einer als Arrangeur die Konsortialführerschaft und damit die gesamte Koordination und Verwaltung des Kredits übernimmt.

Dem Kreditnehmer wird auf Basis eines einheitlichen Vertrages ein Kredit zu einheitlichen Konditionen gewährt.

Die Konsortialfinanzierung ist somit häufig ein Bestandteil einer strukturierten Finanzierung, die u.a. in den dargestellten Bereichen zum Einsatz kommen kann.

Mit unserem Netzwerk bieten wir Banken und Sparkassen folgende Vermittlungsleistungen an:

  1. Bank/Sparkasse sucht als Konsortialführer einen Konsortialpartner
  2. Bank/Sparkasse sucht zur Ausweitung des Kreditgeschäftes Teilnahme an Konsortialfinanzierung

Finanzierungsprofil


  • Immobilien-Leasing
  • Projekt-/Objektfinanzierung
  • Projektentwicklungsfinanzierung

keine Festlegung (nach den Vorgaben der Bank oder Sparkasse)

Akquisitions-/Nachfolge­finanzierung


Finanzierungsansatz


Bei M&A-Transaktionen in Form von Unternehmenskäufen (LBO, MBO, MBI) werden oft unterschiedliche Finanzierungselemente miteinander verknüpft.

Regelmäßig werden Akquisitions-/Nachfolgefinanzierungen auf den zukünftigen Cashflow aus der Transaktion abgestellt.

M&A-Transaktionen erfolgen häufig über speziell gegründete Erwerbsgesellschaften ohne Rückgriff auf die Gesellschafter bzw. Eigenkapitalgeber (Non-Recourse-Finanzierung).

Nicht selten befindet sich im Target-Unternehmen erhebliches in Immobilien gebundenes Kapital, welches per Sale-and-rent-back (investorenbasiert) oder Sale-and-lease-back (leasingbasiert) freigesetzt werden kann.

Mit unserem (Investoren-)Netzwerk können wir in diesen Fällen somit erheblich zur Optimierung der Finanzierung der M&A-Transaktion beitragen, aber auf Wunsch auch die Hauptfinanzierung vermitteln.

Finanzierungsprofil


  • Unternehmenskauf (LBO, MBO, MBI)

Voraussetzung für unseren Optimierungsansatz: Immobilienbestand im Target-Unternehmen

  • Sale-and-rent-back (investorenbasiert)
  • Sale-and-lease-back (leasingbasiert)

Unternehmensimmobilien im engeren Sinne

  • Produktionsimmobilien (Light Industrial)
  • Lager-/Logistikimmobilien

Unternehmensimmobilien im weiteren Sinne

  • Büroimmobilien
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Hotelimmobilien
  • Pflegeheime

Unternehmenskauf: keine Vorgabe

Sale-and-rent-back: > 3 Mio. EUR

Sale-and-lease-back: > 5 Mio. EUR

Unternehmenskauf: mittel- bis langfristig

Sale-and-rent-back: langfristig

Sale-and-lease-back: langfristig

  • 0 21 29 - 56 78 35
  • 01 51 - 15 32 55 86