Zunächst muss gesagt werden, dass nicht jede Unternehmensimmobilie für ein Sale-and-rent-back geeignet ist. Die Investmentfähigkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel zahlreicher Investmentkriterien.
In gewissen Grenzen lassen sich negative Parameter auf der einen durch positive auf der anderen Seite ausgleichen. Es hängt jedoch maßgeblich vom jeweiligen Investor und dessen Investitionsstrategie ab, ob ein negativer Parameter als KO-Kriterium gewertet wird.
Die wichtigsten Investmentkriterien werden nachfolgend aufgelistet. Eine Detailbehandlung einiger Parameter erfolgt in späteren Beiträgen.
- Makrostandort
- Mikrostandort
- Infrastruktur
- Grundstückszuschnitt und -topographie
- Planungsrecht, Baurecht
- Belastungen und Beschränkungen (z.B. Baulasten, Dienstbarkeiten)
- Erschließungssituation
- Altlastensituation Grundstück / Gebäude
- Wirtschaftliche und rechtliche Konzeption (z.B. wirtschaftliche Selbständigkeit, Eigentumssituation)
- Baujahr
- Bau- und Nutzungskonzeption (z.B. Flächenverteilung, Grundrisse, Deckenhöhen, Andienungsmöglichkeiten durch Tore und Rampen)
- Drittverwendungsfähigkeit
- Bau- und Ausstattungsqualität
- Zustand hinsichtlich Instandhaltung und Instandsetzung
- Energetischer Standard
- Investitionsvolumen
- Kaufvertragsbedingungen
- Mietansätze
- Rendite / Kaufpreisfaktor
- Mieteranzahl
- Mieterbranche(n)
- Mieterbonität(en), ggf. unter Einbindung von Mitverpflichtungen
- Mietvertragsfestlaufzeit
- Optionsregelungen
- Indexklauseln
- Umlagefähigkeit von Betriebskosten
- Instandhaltungsregelungen
- Sonstige Mietvertragsbedingungen
Da dem Parameter „Drittverwendungsfähigkeit“ eine besondere Bedeutung zukommt, ist dieser optisch hervorgehoben. Die Drittverwendungsfähigkeit ist nicht als separater Parameter zu verstehen, sondern ergibt sich im Prinzip aus einigen der anderen.
Als ein Beispiel sei im Rahmen der Bau- und Nutzungskonzeption eine gute Teilbarkeit der Flächen aufgrund flexibler Grundrisse genannt, was die Zielgruppe möglicher Nutzer und damit die Drittverwendungsfähigkeit erhöht. Ebenso wird die Drittverwendungsfähigkeit an einem Makro- und Mikrostandort mit hervorragender Infrastruktur positiv beeinflusst, da die Grundnachfrage nach entsprechenden Flächen höher ausfallen wird als in einer strukturschwachen Region.
Eine gute Drittverwendungsfähigkeit ermöglicht Investoren im Falle eines gestörten oder abgelaufenen Mietverhältnisses die Realisierung eines „Plan B“.
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