Die Motive für ein Sale-and-rent-back hängen von der jeweiligen Ausgangssituation ab und sind somit sehr individuell. Nachfolgend finden Sie einen Überblick. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Motive sich z.T. inhaltlich überschneiden.

Fokus auf das unternehmerische Kerngeschäft

  • Kapital bleibt nicht weiter in Immobilien gebunden und steht für das Kerngeschäft und damit zusammenhängende Investitionen und Innovationen zur Verfügung.
  • Eine Belastung der Rentabilität durch eine nicht optimale Nutzung und Verwaltung von Immobilienbeständen aufgrund fehlender Kapazitäten und fehlenden Know-hows wird vermieden.

Freisetzung von Kapital

Aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und ggf. Restvaluta, Vorfälligkeitsentschädigung und Lastenfreistellungskosten wird Kapital freigesetzt, das dem Unternehmen zur Verfügung steht (Anmerkung: ohne Berücksichtigung von Steuereffekten)

Aufdeckung stiller Reserven / Stärkung des Eigenkapitals

  • Aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Buchwert der Immobilie entsteht ein Veräußerungsgewinn (Aufdeckung stiller Reserven).
  • Die beim Verkauf entstehenden Gewinne können steuerlich über ggf. vorhandene Verlustvorträge ausgeglichen oder ggf. durch eine sogenannte 6b-Rücklage neutralisiert werden. Mithilfe dieser Rücklage können die durch eine Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf neue Investitionsgüter steuerfrei übertragen werden.

Bankunabhängige Unternehmensfinanzierung

Motiv für ein Sale-and-rent-back können z.B. folgende Finanzierungsanlässe sein:

  • Finanzierung der Nachfolgeregelung
  • Finanzierung von Forschung und Entwicklung (F&E)
  • Finanzierung/Unterstützung einer M&A-Transaktion
  • Finanzierung einer Beteiligung
  • Finanzierung eines LBO/MBI/MBO
  • Finanzierung einer Restrukturierung
  • Ablösung einer bestehenden Finanzierung
  • Finanzierung des Umbaus, der Erweiterung. Modernisierung oder Sanierung einer Betriebsstätte

Verbesserung der Bilanzrelationen (HGB)

Durch die Verkürzung der Bilanz werden die Bilanzrelationen verbessert. Die Eigenkapitalquote steigt.

Anmerkung:

Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für Unternehmen, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanzieren. Mit der verbindlichen Anwendung des Standards IFRS 16 seit dem 01.01.2019 ist auf Unternehmensebene ein Nutzungsrecht an der Immobilie (Aktivseite) und eine entsprechende Verbindlichkeit (Passivseite) zu bilanzieren („Right of Use“-Ansatz). Bilanzneutrale Gestaltungen sind somit bei IFRS-bilanzierenden Unternehmen nicht mehr möglich.

Erhöhung der Unternehmensrentabilität

Kapital, das für produktivere Unternehmenszwecke genutzt wird statt in Immobilien gebunden zu sein, erzeugt in der Regel eine deutlich höhere Rentabilität.

Verbesserung der Unternehmensbewertung

Durch die gestärkte Eigenkapitalbasis, das freigesetzte und für unternehmerische Zwecke zur Verfügung stehende Kapital sowie die Entlastung des Unternehmens von Immobilieneigentum kann die Unternehmensbewertung steigen, was insbesondere im Falle eines Unternehmensverkaufs von Interesse ist.

Sie haben weitere Fragen? Gern stehen wir Ihnen für eine Terminabstimmung zur Verfügung.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann bitte teilen! Vielen Dank.